Fahrradkilometergeld ab 2011 bleibt und wird erhöht
Rubrik: Aktuelles, AlltagsradfahrenUrsprünglich sollte das Kilometergeld für Radfahrten ab 2011 abgeschafft werden - ein entsprechender Begutachtungsentwurf lag bereits vor. Die Initiative FahrRad OÖ erhob gemeinsam mit anderen Organisationen erfolgreich Einspruch.
Die Abschaffung des "amtlichen Kilometergelds" für Radfahrten hätte weitreichende Konsequenzen gehabt: es ist betrifft nicht nur Bundesbedienstete für die Verrechnung ihrer Dienstreisen, sondern gilt auch gleichzeitig für die Privatwirtschaft als Richtlinie und Höchstbetrag für steuerfreie Auszahlungen. Außerdem erkennt das Finanzamt z.B. bei Steuererklärungen und Arbeitnehmerveranlagungen Kilometergeldsätze in der Höhe des "amtlichen Kilometergeldes" als steuerreduzierende Ausgaben an.
Bisher betrug das amtliche Kilometergeld für Radfahrten für den ersten bis fünften Kilometer je 0,233 € und ab dem sechsten Kilometer je 0,465 €. Ab 1.1.2011 beträgt das Kilometergeld einheitlich 0,38 € je Kilometer. Dadurch gibt es für Radfahrten bis 13 km ab heuer mehr Kilometergeld als bisher, für längere Radfahrten ist das Kilometergeld allerdings etwas niedriger (siehe Grafik).
Angestellte können Kilometergeld für Dienstreisen entweder beim Arbeitgeber in Rechnung stellen, oder bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen, und so je nach Einkommen bzw. Steuersatz bis zu 50 % des Kilometergeldes als Steuerrückzahlung ausbezahlt bekommen. Als Dienstreisen gelten Fahrten zu beruflichen Zwecken z.B. in ein externes Labor oder zu einer Tagung, nicht jedoch Fahrten vom Wohnort zum Hauptarbeitsplatz. Die Arbeitnehmerveranlagung kann online auf der Seite des Finanzministeriums durchgeführt werden: finanzonline.bmf.gv.at
Für Selbständige ist im Gegensatz zu Dienstnehmern auch die tägliche „Reise“ Wohnort – Betriebsstätte eine betriebliche Fahrt, die steuerlich abzugsfähig ist.
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