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Samstag, 30. Januar 2021
Freitag 03. Februar 2006

Radfahrerampeln - Sicherheit oder Hindernis?

Rubrik: Aktuelles
Von: Mirko Javurek

Radfahrer haben in der Straßenverkehrsplanung eine gewisse Zwitterstellung: wenn sie sich mit dem MIV bewegen, werden sie wie Fahrzeuge behandelt, auf baulich getrennten Radwegen hingegen eher wie Fußgänger. Da sich Radfahrer deutlich schneller als Fußgänger bewegen, führt dies an einigen Punkten zu Einschränkungen für Radfahrer. Die Initiative Fahrrad hat deshalb ein Gespräch mit Verantwortlichen der Stadt Linz geführt, um diese Probleme zu erläutern und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Gemeinsame Ampeln mit Fußgängern

Verkürzte Grünphasen gegenüber Autoverkehr

Die wohl häufigste Einschränkung für Radfahrer entsteht, wenn sie bei Radwegüberfahrten eine gemeinsame (oder gleich geschaltete) Ampel mit Fußgängern benützen müssen. Da Fußgänger eine wesentlich längere Räumzeit als Radfahrer haben, bekommen die Radfahrer eine unnötig kurze Grünphase. In anderen Städten (z.B. Ljubljana, Drahtesel 4/2004) gibt es aus diesem Grund eigene Ampeln für Radfahrer. Während das in diesen Städten gut funktionieren zu scheint, berichten die Linzer Verkehrsplaner von schlechten Erfahrungen: die Fußgänger würden ebenfalls die längeren Grünphasen benutzen und sich damit gefährden, bei gegenüberliegenden Ampeln seien besonders bei breiteren Fahrbahnen die Fahrrad- und Fußgängersymbole der Ampeln nicht mehr gut zu unterscheiden, und kleine, niedrig angebrachte Fahrradampeln wie es sie z.B. an der Kreuzung Wienerstraße/Salzburgerstraße gegeben hat, seien aufgrund ihrer leichten Erreichbarkeit oft Opfer von Vandalismus. Schließlich besteht noch die Sorge, die Autofahrer zu überfordern, wenn sie beim Abbiegen einen Radfahrer- und Fußgängerübergang queren und auf zwei Ampelsignale (statt ein gemeinsames) achten müssen. Sowohl die Stadt Linz als auch die Initiative Fahrrad werden versuchen, Kontakt zu anderen Städten aufzunehmen, um deren Erfahrungen zu diesen Punkten einzuholen (?). Die Stadt Linz wird in nächster Zeit 10 ampelgeregelte Kreuzungen überarbeiten, um dort den öffentlichen Verkehrsmitteln kürzere Wartezeiten zu ermöglichen. Bei dieser Gelegenheit wird die Initiative Fahrrad die Möglichkeit haben, Vorschläge für radfahrerfreundliche Gestaltungen der Ampelanlage einzubringen.

Ein weiterer Nachteil für Radfahrer ergibt sich an ampelgesteuerten Kreuzungen mit geteilten Fahrbahnen – hier müssen sie oft viel länger als der MIV warten, bis sie die versetzten Grünphasen überwinden können. Beispiele sind der Donauradweg bei Puchenau und der Bulgariplatz, wo eine Überquerung in Nord-Süd-Richtung 1,5 Minuten dauern kann. Hier sieht die Stadt Linz kaum Möglichkeiten zur Verbesserung, da die möglichst staufreie Abwicklung des MIVs absolute Priorität hat. Obwohl es möglich wäre, Radfahrer auf Radstreifen parallel mit dem MIV statt wie jetzt auf getrennten Radwegen quer zum MIV zu führen und damit ein rasches Überqueren der Kreuzung zu realisieren, wollen die Verkehrsplaner nichts ändern.

Lange Wartezeiten entstehen teilweise auch bei Druckknopfampeln wie beispielsweise die Radwegüberfahrt in der Frankstraße bei der Fröbelstraße, wo es 70 Sekunden dauert, bis die Ampel auf Grün schaltet. So lange Wartezeiten sind sogar gefährlich, weil oft Leute denken, die Anlage sei defekt, und bei Rot die Straße überqueren. Lobenswertes Gegenbeispiel sind die Ampeln am Stadtradweg bei der Mozart- und Goethestraße: hier beginnt die Ampel nicht nur unmittelbar nach Knopfdruck mit der Umstellung auf die Grünphase für Radfahrer und Fußgänger, sondern Induktionsschleifen detektieren herannahende Radfahrer und leiten für sie die Grünphase ein. Interessantes Detail am Rande: im Gegensatz zur bisherigen Auffassung der Linzer Stadtplaner besteht die 15 km/h Beschränkung für Radfahrüberfahrten auf ampelgeregelten Kreuzungen laut StVO nicht!

Bei manchen Kreuzungen kommt es vor, dass Radfahrer am Radweg im Gegensatz zum MIV gar keine kreuzende Fahrbahn queren müssen, und es daher nicht klar bzw. einsichtig ist, ob sie die Ampel beachten müssen (z.B. Wienerstraße beim ÖAMTC?). Hier gibt es zunächst seitens der StVO eine klare Antwort: wenn keine eigene Radfahrerampel vorhanden ist, gilt eine MIV-Ampel nur dann für die Radfahrer, wenn sie sich rechts vom Radweg befindet. Auf den Wunsch der Initiative, in solchen Situationen den Radfahrern eine permanente Weiterfahrt zu ermöglichen, können die Verkehrsplaner erst eingehen, wenn sie die rechtliche Situation im Zusammenhang mit den Fußgängerübergängen abgeklärt haben: querende Fußgänger, die grün haben, müssen auch vor Radfahrern „in Schutz gebracht“ werden.

Umgekehrt könnten bei Kreuzungen mit gemeinsamen Radfahrer- und Fußgängerampeln die MIV-Ampeln rechts vom Radweg gesetzt werden (falls sie das nicht schon sind), und die kombinierten Ampeln in reine Fußgängerampeln umgewandelt werden; dann könnten Radfahrer ganz legal die selbe Ampel wie der MIV benutzen.



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