Radfahren in der Fußgängerzone
Rubrik: SicherheitstippVon: Albert Waaijenberg, Initiative FahrRad OÖ
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt. Nur speziell gekennzeichnete Zonen, wie zum Beispiel die Landstraße in Linz, dürfen mit dem Fahrrad befahren werden.
Soweit die Theorie, aber die Realität sieht etwas anders aus. Meist entstehen in diesen Zonen Konflikte, da die Fußgänger und die Radler sich hin und wieder in die Quere kommen.
Aufgrund der geräuschlosen Fortbewegungsart, werden die Radfahrer von den Fußgänger oft gar nicht bemerkt, umso größer dann die Überraschung. Meistens geschieht nicht viel - außer das sich die beiden geschreckt haben - aber trotz Fahrerlaubnis, muss sich dann der Radler im Klaren sein, dass meist er zur Verantwortung gezogen wird, wenn etwas ernsthaftes passiert ist. Im Zweifelsfall für den Schwächeren. Langsames Fahren ist geboten, auch wenn es oft schwer fällt.
Daher ist es unabdingbar, daß der Radfahrer folgendes beachtet: Vorausschauend fahren. Sich in die Fussgänger hineinversetzen. IMMER mit dem Dümmsten rechnen. Oft kann man ja schon vorausahnen, daß der Passant ausgerechnet jetzt auf die Fahrbahn tritt. Besonderes Augenmerk sollte man auf Kinder und telefonierende Erwachsene legen, denn diese sind besonders unberechenbar. Einige Meter Sicherheitsabstand sind hier dringend zu empfehlen. So hat man noch Zeit zum Reagieren. Auch verschiedene Hardwarekomponenten dürfen nicht fehlen: Gute Bremsen, um ein unliebsames Aufeinandertreffen zu vermeiden. Eine laute Klingel, damit der Fußgänger erst gar nicht auf die Idee kommt, die Fahrbahn in diesem Moment zu kreuzen und einen Helm, damit der Kopf vor dem harten Pflaster und den harten Schimpfwörtern geschützt ist.
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