Sie sind hier:
Sonntag, 31. Januar 2021
Donnerstag 31. Januar 2013

Verbesserungen für Radverkehr in OÖ durch StVO-Novelle

Rubrik: Aktuelles
Von: Mirko Javurek

Fahrradstraßen, Begegnungszonen und die Flexibilisierung der Radwegbenutzungspflicht sind heute im Nationalrat beschlossen worden und werden Radfahren in Zukunft hoffentlich attraktiver machen.

Fahrradstraßen und Begegnungszonen als neue Instrumente zur Förderung des Radverkehrs

Fahrradstraße

Begegnungszone

Radweg ohne Benutzungspflicht

Gemeinden und Städte können ab Inkrafttreten am 31. März 2013 Fahrradstraßen und Begegnungszonen einrichten, wo Radfahrer bevorrangt bzw. gleichberechtigt gegenüber anderen VerkehrsteilnehmerInnen sind. Außerdem können dann Radwege durch ein neues Schild als nicht benutzungspflichtig gekennzeichnet werden. Fahrradstraßen, Begegnungszonen und nicht benutzungspflichtige Radwege sind bereits "europäische Normalität" und sind daher in Österreich längst überfällig.

Fahrradstraßen

Grundsätzlich ist in Fahrradstraßen nur Radfahren erlaubt. Autos dürfen Fahrradstraßen nur zum Zweck des Zu- und Abfahrens befahren. Gleich wie in Fußgängerzonen sind auch Einsatzfahrzeuge, öffentliche Verkehrsmittel, Müllabfuhr und ähnliches ausgenommen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt  30 km/h, Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden und (wie auch jetzt schon in Wohnstraßen und auf Radwegen) nebeneinander fahren.

Begegnungszonen

In Begegnungszonen sind alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer) gleichgestellt. Autofahrer und Radfahrer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern und dürfen nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h fahren - mit einem Schlupfloch: Wenn es "der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dient" und "aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs keine Bedenken dagegen bestehen", kann die Behörde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erhöhen. "Tempo 30 ist für Begegnungszonen zu hoch. Die Erfahrungen in der Schweiz zeigen, dass Begegnungszonen nur funktionieren, wenn maximal Tempo 20 gilt. Höheres Tempo gefährdet die Verkehrssicherheit der Fußgänger", betont VCÖ-Experte Gansterer. Autofahrer dürfen auch Radfahrer weder gefährden noch behindern, Radfahrer dürfen nebeneinander fahren. Außerdem dürfen Fußgänger die Fahrbahn benützen, dabei aber den Fahrzeugverkehr nicht mutwillig behindern. Begegnungszonen wurden in Linz bereits baulich z.B. in der Herrenstraße vorgesehen, konnten bisher aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Grundlage nicht als solche ausgewiesen werden.

Radwege ohne Benutzungspflicht

Von den Radvereinen wurde eine generelle Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht gefordert, sodass es Radfahrern generell freistehen würde, ob sie einen Radweg benutzen oder lieber auf der Fahrbahn fahren. Diese Forderung entstand, da Radwege immer wieder mangelhaft ausgeführt sind, z.B. indem sie zu schmal sind, schlechte Sichtbeziehungen bestehen, die Radwege verwinkelt bzw. umwegbehaftet sind oder Autos aus Seitenstraßen oder Ausfahrten Radfahrer missachten. Gerade schnellere und versierte Radfahrer sind oft auf der Fahrbahn schneller und sicherer unterwegs.

Dieser Forderung kommt die aktuelle Novellierung insofern nach, als dass nun Städte und Gemeinden Radwege statt mit dem gewöhnlichen runden Radweg-Schild durch ein neues eckiges Schild als "nicht benutzungspflichtig" kennzeichnen können.

Insgesamt bleibt zu hoffen, dass die neuen fahrrad- und fußgängerfreundlichen Fahrradstraßen, Begegnungszonen und nicht benutzungspflichtige Radwege auch von den Städten und Gemeinden fleißig angewandt werden.



comments powered by Disqus