Kindgerechter Verkehr statt Radhelmpflicht!
Rubrik: Aktuelles, SicherheitstippDie von Bundesministerin Bures vorgeschlagene (und mittlerweile leider umgesetzte) Radhelmpflicht für Kinder hat zahlreiche gravierende Folgen, die wichtige Entwicklungen unserer Mobilitätsgesellschaft hin zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Gesundheit untergraben und somit einen etwaigen, nicht belegbaren Nutzen einer Helmpflicht in punkto Verletzungsvermeidung deutlich übersteigen.
Weltweit konnte in keinem einzigen Staat mit Radhelmpflicht für Kinder eine positive Sicherheitswirkung gemessen oder nachgewiesen werden - im Gegensatz zu den Prognosen davor. In Australien, Kanada und anderen Staaten sind nach Einführung der Helmpflicht weniger Kinder Rad gefahren.
Bewegungsmangel ist bei Kindern schon heute ein großes Problem. Dieses Problem wird durch die Helmpflicht verstärkt. Radfahren ist für Kinder Spielen, Bewegen und Alltag. Angesichts zunehmenden Übergewichts bei Kindern muss Bewegung und Spiel mit dem Fahrrad ohne jede Barriere möglich sein. Bewegung ist gerade für Kinder wichtig. Deshalb ist es grundsätzlich wichtig, dass nichtmotorisierte Fortbewegung im Alltag ohne Schutzausrüstung erlaubt sein muss. Gerade in diesem Alter werden Grundsteine für Gesundheit, Bewegungsfreude und Radbegeisterung gelegt - und auch hier sind Verkehrserziehung und die Eigenverantwortung der Eltern die geeigneteren Mittel zur Sicherheit. Aufklärung statt Bevormundung sollte die Devise sein.
Die EU-Kommission hat die Wirksamkeit von Radhelmen untersucht und ist zu keinem positiven Ergebnis gekommen, deshalb gibt es im EU-Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020 dazu auch keine Empfehlung. Auch die ExpertInnen des von BM Bures eigens eingerichteten Unterausschusses für Radverkehr im BMVIT sprachen sich gegen eine Radhelmpflicht für Kinder aus.
Schon heute tragen in Österreich 87 Prozent unserer Kleinsten einen Radhelm, Tendenz steigend. Eine Helmpflicht bringt keine wesentliche Steigerung. Die Helmpflicht verhindert keinen einzigen Sturz und keinen Unfall. Radfahrtrainings für Kinder hingegen schon. Im Jahr 2010 wurden laut Unfallstatistik der Statistik Austria in Österreich rund 125 Kinder beim Radfahren im Straßenverkehr verletzt. Rund 90 Prozent der Verletzungen passieren beim spielerischen Radfahren abseits der Straßen, etwa in Parks, auf Spielplätzen, bei Wohnhausanlagen im Hof oder im eigenen Garten. Radhelmpflicht auf öffentlichen Straßen ändert daher am Großteil der Freizeit-Fahrrad-Unfälle nichts.
Mit einer Radhelmpflicht für Kinder unter 10 Jahren verschlechtert sich für Kinder und deren Eltern die rechtliche Situation. Im Ernstfall müssten Kfz-Haftpflichtversicherungen bei einer Helmpflicht weder Schmerzensgeld noch Behandlungskosten übernehmen. Wenn die Polizei die Helmpflicht überwacht, so fehlt dieser Einsatz bei der Überwachung jener Delikte, die die Verkehrssicherheit von Kindern tatsächlich gefährden.
Unterstützen Sie die Petition des VCÖ gegen die Einführung einer Helmpflicht: http://www.vcoe.at/radfahren
Textquellen: VCÖ, RADLOBBY.AT
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